AGB
Als Verantwortlicher für EntscheideWege® – Business Coaching & Consulting ist mir Transparenz zwischen dem Klienten und mir als Coach wichtig. Um mit Klienten bzw. Auftraggebern die von beiden Seiten gewünschte Zusammenarbeit sicherzustellen, werden der Zusammenarbeit die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsgestaltung
Der Abschluss von Verträgen zwischen Klienten bzw. Auftraggeber und Dr. Hansjörg Schößer, nachfolgend auch EntscheideWege® genannt, über zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Angebotsbestätigung.
Herr Dr. Hansjörg Schößer ist hauptberuflich als Geschäftsführer für ein mittelständisches Medizinprodukteunternehmen tätig. Zur Vermeidung von Interessenskonflikten behält sich EntscheideWege® daher vor, keine Aufträge von Unternehmen und/oder Einzelpersonen anzunehmen, die in mittel- oder unmittelbarem Wettbewerb zum Arbeitgeber von Herrn Dr. Hansjörg Schößer stehen.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen von EntscheideWege® haben Vorrang vor etwaigen entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Leistungen
EntscheideWege® erbringt die Dienstleistungen in erster Linie durch Dr. Hansjörg Schößer selbst und/oder mit bzw. durch qualifizierte Kooperationspartner.
Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden im Angebot zwischen Auftraggeber und EntscheideWege® festgelegt. Zeit und Ort eines Auftrags werden zwischen EntscheideWege® und Auftraggeber vereinbart.
EntscheideWege® und/oder Kooperationspartner von EntscheideWege® erbringen Leistungen insbesondere in Form Beratungen, Coachings sowie Vorträgen und Seminaren.
Honorare und Kosten
Bei Neukunden ist das erste Kontaktgespräch (ca. 15 min) unentgeltlich.
Die Honorare berechnen sich stets im korrekten Verhältnis zu Art und Umfang der erbrachten Leistung und werden vor Beginn der Tätigkeit schriftlich vereinbart. Fremdkosten werden gesondert und für den Kunden nachvollziehbar angeboten und abgerechnet.
Coachings und Privatissima werden per Stundenhonorarbasis oder nach Paketpauschale (jeweils zzgl. gesetzl. MwSt.) abgerechnet. Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, vorbereitende und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart (ggf. Stunden- bzw. Pauschalsätze). Die Abwicklung erfolgt im Einzelfall nach Absprache.
Für Seminare wird generell ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Hilfsmitteln, Teilnehmerunterlagen und ggfls. Fachliteratur.
Für Arbeiten am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen können im Einzelfall besondere Honorarvereinbarungen getroffen werden.
Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet bzw. sind im Paketpreis inkludiert. Alle Leistungen gelten im Inland zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Das vereinbarte Honorar sowie die seminarspezifischen Aufwendungen oder andere Fremdkosten sind innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
EntscheideWege® ist berechtigt, bei überfälligen Honoraren die banküblichen Überziehungszinsen in Rechnung zu stellen oder den Auftrag ohne Regressansprüche seitens des Auftraggebers zu stornieren.
Sicherung der Leistungen
Der Auftraggeber informiert EntscheideWege® vor und während der Zusammenarbeit über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind.
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch EntscheideWege® auf Grund von höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger widriger Umstände nicht eingehalten werden, ist
EntscheideWege® unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, so ist bei Coachings und Privatissima ein Rücktritt bis zu 4 Tagen vor dem Termin kostenlos, ab dem 3. Tag bis zum 2. Tag vor dem Termin werden 50 % verrechnet, 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen wird das Honorar in voller Höhe fällig, sofern kein alternative Terminabstimmung möglich ist. Diese Regelung ist unabhängig vom Grund der Stornierung, auch bei Vorlage eines Attests.
Bei Absagen von Seminaren oder Vorträgen, ohne verbindliche Vereinbarung eines Ersatztermins, ist bis zwei Monate vor der Durchführung 25%, bis einen Monat 50% und bis zwei Wochen vorher 75% des Honorars zu bezahlen. Werden Seminare oder Trainings gebucht, so ist das vereinbarte Honorar 4 Wochen vor vereinbartem Termin vollständig zu bezahlen.
Haftung
EntscheideWege® verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Eine Gewährleistung für den Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung (Coaching, Training, Beratung, Vorträge, Workshops) gibt es nicht. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
Der Kunde bestätigt mit der Terminvereinbarung oder Anmeldung selbstverantwortlich zu handeln und EntscheideWege® von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen.
Der Kunde erkennt an, für seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle verursachte Schäden selbst aufzukommen.
Werden „Business Walks“ gebucht, so finden diese in der Natur statt. Damit setzen Sie sich Risiken aus, die nicht beeinflusst werden können. Jeder ist für seine eigene Gesundheit verantwortlich und haftet dafür, diese Verantwortung während der gebuchten Tätigkeit wahrzunehmen.
EntscheideWege® steht als Berater und Coach zur Verfügung, kann aber keine Haftung für die Gesundheit der Teilnehmer übernehmen.
EntscheideWege® haftet explizit nicht für Verletzungen / Körperschäden / Bergungskosten auf der Wanderrunde.
Die Teilnahme an „Business Walks“ erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. EntscheideWege® haftet nicht für mitgenommene Gegenstände.
Vertraulichkeit
EntscheideWege® verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen beruflichen, betrieblichen, persönlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München.
München, August 2023
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